FAQ zum Thema Flüchtlinge aus der Ukraine

Wie gelangen Flüchtlinge an eine Unterbringung?
Wer nicht bei Angehörigen, Freunden etc. unterkommen kann, sollte sich grundsätzlich an das Sozialamt (siehe unten) wenden. Allerdings sind die Dortmunder Unterbringungskapazitäten augenblicklich ausgelastet. Das Sozialamt kann daher nur an Landesaufnahmeeinrichtungen verweisen. Flüchtlinge ohne Unterkunft müssen nicht erst das Sozialamt aufsuchen, sondern können sich direkt an die Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW (LEA) in Bochum Gersteinring 50, 44791 Bochum wenden. Diese ist rund um die Uhr geöffnet.


Wer versorgt Flüchtlinge mit finanziellen Hilfen? 
Geflüchtete aus der Ukraine werden, sobald sie die in der Bundesrepublik Deutschland um Unterstützung in Form von Unterkunft, Verpflegung oder medizinischer Versorgung bitten, leistungsrechtlich wie Asylbewerber behandelt. Für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an hilfebedürftiger Personen aus der Ukraine, die in Dortmund Unterkunft gefunden haben, ist das Sozialamt zuständig. 
Sozialamt - Ukrainehilfe
Vorsprachen sind möglich:

Leopoldstraße 16-20
44147 Dortmund

Achtung! Nur noch bis einschließlich Freitag, 8. April, von 8 bis 16:30 Uhr

Ab 11.April:

Entenpoth 34, 44263 Dortmund

Montags bis freitags von 8 bis 16:30 Uhr. Am kommenden Samstag, 9. April, ist zusätzlich von 8 Uhr bis 12 Uhr geöffnet. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag ist geschlossen.

Telefon-Hotline 0231 50-10380 (Erreichbarkeitszeit wie oben)
sozialamt-ukrainehilfe@stadtdo.de

 

Weitere Hinweise für Neuanträge:
Es ist zwingend die Vorlage einer Gastgeberbestätigung notwendig.
Vorlage Gastgeberbescheinigung
Sofern die gastgebende Person nicht persönlich die Antragstellung begleitet, muss der Personalausweis oder Pass der gastgebenden Person in Kopie oder Foto vorgelegt werden (mit Lichtbild und Unterschrift).
 

Wohin können sich Personen wenden, die außerhalb der og. Sozialamtszeiten neu in Dortmund ankommen und keine Übernachtungsgelegenheit haben?
Im Fritz-Henßler-Haus, Geschwister-Scholl-Str. 33,  wurde eine Anlaufstelle eingerichtet, die täglich von 17 Uhr bis 9 Uhr morgens geöffnet ist.
Täglich stehen zur Überbrückung der Zeit von 12 Uhr bis 17 Uhr folgende Stellen als Anlaufpunkte zum Ausruhen zur Verfügung:
•    Train of Hope e.V.,  Münsterstr. 54
•    Caritas, Propsteihof 10 (generell für Geflüchtete geöffnet von 8 – 20 Uhr)
•    Bahnhofsmission, im Hauptbahnhof, an Gleis 2 -5 (geöffnet von 9 -18 Uhr) 

Welchen Umfang haben finanzielle Hilfen?
Es werden die Bedarfssätze der Grundleistungen nach § 3a AsylbLG gewährt. Daneben werden ggf. notwendige, angemessene  Unterkunftskosten übernommen.
Was ist, wenn Flüchtlinge eine eigene Wohnung anmieten möchten?
Es können nur angemessene Unterkunftskosten übernommen werden. Mietangebote sind vor Unterzeichnung des Mietvertrags dem Sozialamt zur Genehmigung vorzulegen. Ausgefüllte Mietbescheinigungen können über folgende E-Mailadresse zur Prüfung eingereicht werden:   sozialamt-ukrainehilfe@stadtdo.de

Was ist, wenn Flüchtlinge medizinische Hilfen benötigen?
Der Leistungsanspruch umfasst den Anspruch auf Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände. Bei Vorliegen einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz besteht bei besonderen Bedürfnissen Anspruch auf eine darüber hinausgehende Versorgung. Für notwendige ärztliche Behandlungen stellt das Sozialamt bei Bedarf einen Behandlungsschein aus. Soweit Medikamente notwendig sind, sind diese durch einen niedergelassenen Arzt verordnen zu lassen. Anschließend kann das Rezept in der Apotheke eingelöst werden. In absoluten Notfällen erfolgt in den medizinischen Strukturen aber auch ohne Behandlungsschein eine Akutversorgung.
Wie wird soziale Betreuung für Flüchtlinge sichergestellt?
Soziale Betreuung erfolgt über die Strukturen der „lokal willkommen“-Büros. Um für einen Beratungswunsch mit den dortigen Mitarbeiter*innen in Kontakt zu treten, steht folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Lokalwillkommen@stadtdo.de
…………………………………………………………………………………………………………………………………..

Rubrik „Sie wollen helfen?“

An wen wende ich mich, wenn ich der Stadt Dortmund Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stellen möchte?
Wenn jemand abgeschlossenen Wohnraum zur Anmietung zur Verfügung stellen kann, bitten wir um Meldung unter:
wohnraumukraine@stadtdo.de

Gastgeberangebote für Unterbringungen in privaten Wohnungen mit Familienanschluss kann die Stadt Dortmund aus rechtlichen Gründen nicht vermitteln. Es wird gebeten, diese Angebote auf den üblichen Wegen (Internet, Facebook etc.) privat zu machen und/oder sich über ukraine@trainofhope-do.de
an den Verein Train of Hope e.V.  zu wenden, der sich bereit erklärt hat, entsprechende Angebote zu koordinieren. Ein herzliches Dankeschön dafür! 

Hinweis für Schulanmeldungen

Neu zugereiste Schüler/-innen und ihre Familien müssen sich im Dienstleistungszentrum Bildung (DLZB) für eine Schule anmelden. Dort werden die Schülerinnen und Schüler beraten und an eine Schule vermittelt.

Infoblatt auf ukrainisch und 5 weiteren Sprachen


 

Mitgliedschaften des VMDO